Besonders im Spätsommer also von August bis Anfang Oktober treten Wespen gehäuft auf und werden oft lästige Besucher am Kaffeetisch auf der Terrasse.
Die meisten bei uns lebenden Wespen sind sehr friedlich. Sie können nicht einmal stechen. Bis auf die überwinternde Königin sterben alle Wespen eines Volkes im Laufe eines Sommers ab. Wen ein Wespennest also nicht unmittelbar stört, der kann warten, bis die Wespen verschwinden und das Nest dann umhängen oder das Wespennest entfernen.
Befindet sich solch ein Nest aber in unmittelbarer Nähe des Hauses, dann kann man auch gut mit ihnen leben, wenn man einige Regeln befolgt:
- Heftige Bewegungen und Bodenerschütterungen sollten vermieden werden. Die Flugbahn sollte nicht verstellt werden.
- Kinder sollte man fernhalten.
- Die Nester nicht berühren, auch nicht mit einem Wasserstrahl.
- In jedem Fall sollte man selbst die Finger von den Nestern lassen.
- Auch Gift sollte man nicht anwenden. Eine falsche chemische Anwendung kann gefährliche Abwehrreaktionen der Tiere auslösen. Außerdem kann es zu einer Umweltbelastung durch den unsachgemäßen Einsatz von Giften kommen.
Wenn alles nicht hilft, sollte man das Nest fachgerecht entfernen lassen. Für die Beseitigung oder Umsetzung eines Nestes von einer geschützten Art (u.a.Hornisse) benötigt man eine Ausnahmegenehmigung von der Naturschutzbehörde.
Bewohnte Nester können durch eine sachkundige Person von Beginn der Nestbauphase im April bis Mitte August umgesiedelt werden. Danach sind die Nester zu groß und die Umsiedlung ist nicht mehr sinnvoll. In diesem Fall kann das Nest im Herbst entfernt werden, nachdem das Wespenvolk untergegangen ist. Durch einfache Maßnahmen können Fachleute die Gefahr meist schnell und komplikationslos beheben. Nur in den seltensten Fällen müssen die Wespen chemisch bekämpft und damit getötet werden.
Die Feuerwehr ist nur in absoluten Notfällen zuständig, auf Amtshilfeersuchen einer fachkundigen Person. Ansonsten ist es ausschließlich die Aufgabe eines fachlich ausgebildeten Insektenbekämpfers. Diesen findet man in den Branchenbüchern oder im Internet. Die Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
Wenn Sie ein vermeintlich störendes Wespennest in Ihrem Umfeld entdecken, holen Sie sich Rat bei der zuständigen Naturschutzbehörde.