Feuerwehren, Rettungskräfte, die Polizei und andere Hilfsorganisationen beklagen oftmals, dass sie im Einsatz auf der Autobahn stark behindert werden.
"Wertvolle Zeit, die für die Versorgung der Verletzten und die Räumung der Unfallstelle verloren geht", sagt Gerhard Bullinger.
Als aktiver Feuerwehrdienstleistender hat er auch schon erlebt, dass eine Rettungsgasse nach der Durchfahrt der ersten Rettungskräfte sofort wieder geschlossen wird. Bei der Durchfahrt von Feuerwehr und Rettungskräften zählt jede Minute. Drei bis vier Minuten können bei der Durchfahrt einer bereits gebildeten Rettungsgasse gespart werden. Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann!
Zum richtigen Verhalten bei beginnender Staubildung und stockendem Verkehr besteht auf Seiten der Autofahrer Nachholbedarf. Das Bilden der Rettungsgasse ist in Paragraph 11 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit wenigstens zwei Fahrtstreifen in einer Richtung, muss eine Durchfahrt für Polizei- und Hilfsfahrzeuge in der Mitte der Fahrbahnen gebildet werden. Bei drei oder mehr Spuren soll diese Durchfahrt, auch umgangssprachlich Rettungsgasse genannt, zwischen der linken und danebenliegenden mittleren Spur gebildet werden. Wichtig ist dabei, dass zu den Hilfsfahrzeugen, neben Feuerwehr- und Rettungswagen, behördliche Fahrzeuge mit Licht- oder Tonsignalen, auch Abschleppfahrzeuge zählen. Der Seitenstreifen ist nach der weitverbreiteten Meinung keine Alternative, da hier der Weg durch liegengebliebene Kraftfahrzeuge versperrt sein kann.
Wie funktioniert die „Rettungsgasse"?
Auf einer zweispurigen Fahrbahn mit Pannenstreifen weichen die Fahrer der 1. Spur nach rechts auf den Pannenstreifen und die Fahrer der 2. Spur weichen soweit als möglich nach links aus.
Auf einer zweispurigen Fahrbahn ohne Pannenstreifen weichen die Fahrer der 1. Spur nach rechts, bis zum Ende der befestigten und befahrbaren Straße, aus und die Fahrer der 2. Spur weichen nach links aus.
Auf einer dreispurigen Fahrbahn mit Pannenstreifen weichen die Fahrer der 1. Spur auf den Pannenstreifen und die Fahrer der 2. Spur rücken nach rechts auf die 1. Spur nach. Die Fahrer der 3. Spur fahren nach links, so dass zwischen der 2. und 3. Spur die „Rettungsgasse" entsteht.
Auf einer dreispurigen Fahrbahn ohne Pannenstreifen weichen die Fahrer der 1. und 2. Spur parallel nach rechts, bis zum Ende der befestigten und befahrbaren Straßen, aus und die Fahrer der 3. Spur nach links, so dass zwischen 2. und 3. Spur die „Rettungsgasse" entsteht.
Auf einer vierspurigen Fahrbahn mit Pannenstreifen weichen die Fahrer der 1. Spur auf den Pannenstreifen aus, die Fahrer der 2. und 3. Spur rücken parallel nach rechts nach, und die Fahrer der 4. Fahrspur weichen mit Ihren Fahrzeugen nach links aus.
Auf einer vierspurigen Fahrbahn ohne Pannenstreifen weichen die Fahrer der 1., 2. und 3. Spur parallel nach rechts, bis zum Ende der befestigten und befahrbaren Straßen, aus und die Fahrer der 4. Spur nach links, so dass zwischen 3. und 4. Spur die „Rettungsgasse" entsteht.
Die „Rettungsgasse" ist für die letzte und vorletzte Spur, also die beiden linken Fahrspuren, vorgesehen, unabhängig davon, wie viele Fahrspuren vorhanden sind. Weiter sollen die Fahrer bereits bei drohendem Stau beginnen, eine Rettungsgasse zu bilden.
Wie verhalten Sie sich richtig?
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Rettungsgasse bereits bei beginnender Staubildung und stockendem Verkehr bilden. Steht der Verkehr, ist es manchmal nicht mehr möglich, zu rangieren.
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Die Rettungsgasse muss immer gebildet werden! Nicht nur bei einem Unfall.
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Der Seitenstreifen darf für die Bildung einer ausreichend großen Rettungsgasse mit benutzt werden. Denken Sie immer daran, dass auch sehr große Einsatzfahrzeuge zur Bergung von verunfallten Autos oder Lastkraftwagen die Rettungsgasse durchfahren müssen.
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Bei Bildung der Rettungsgasse unbedingt darauf achten, dass das Fahrzeug gerade steht und die Durchfahrt der Einsatzfahrzeuge nicht behindert wird.
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Halten Sie eine Fahrzeuglänge Abstand zu ihrem Vordermann, um noch rangieren zu können.
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Schalten Sie den Verkehrsfunk und das Navigationsgerät ein und beachten Sei die Durchsagen!
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LKW sollten nur die äußere rechte Spur befahren und nicht überholen. Fahren sie auf der mittleren Spur, wird die Rettungsgasse zu eng.
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Die Rettungsgasse muss, bis sich der Stau aufgelöst hat, frei bleiben, da nicht alle Fahrzeuge der Hilfsdienste gleichzeitig durchfahren.
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Die Durchfahrt durch die Rettungsgasse durch "Anhängen an ein Fahrzeug mit Sonderrechten" ist verboten. Das Nichtbilden einer Rettungsgasse und die Durchfahrt können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Richtiges Verhalten im Fall eines Unfalls oder bei einer Panne?
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Warnweste anziehen (ab 1.7.2014 Pflicht) Unfallstelle oder Standplatz absichern!
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Immer Warnblinkanlage und bei Dunkelheit zusätzlich Standlicht einschalten!
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Warndreieck aufstellen (50 m innerorts, 100 m Bundesstraße, 200 m Autobahn)
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Hilfestellung: Abstand zwischen zwei Leitpfosten beträgt immer 50 m.
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Bringen Sie alle Beteiligten aus dem Gefahrenbereich. Halten Sie sich immer hinter der Leitplanke auf. Laufen Sie hinter der Leitplanke, um das Warndreieck aufzustellen oder zur nächsten Notrufsäule. Warten Sie auf den Abschleppwagen nicht im Auto.
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Den Weg zur nächsten Notrufsäule weist der schwarze Pfeil auf dem Leitpfosten am Straßenrand.
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Bei einer Panne rufen Sie bitte die Nummer, die auf Ihrem Schutzbrief angegeben ist, die Ihres Automobilclubs, beziehungsweise die Servicehotline des Fahrzeugherstellers an oder gehen Sie zur nächsten Notrufsäule.
Woher weiß ich auf der Autobahn, wo ich bin?
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Alle 500 m steht ein sog. Stationszeichen oder auch noch die blauen Kilometerschilder; auf der Notrufsäule sind diese Angaben auch zu finden.
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Beim Anruf folgende Informationen bereithalten: auf welcher Autobahn, in welcher Richtung, bei welchem Kilometer
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Auch die Längen- und Breitengrade, die das Navigationssystem anzeigt, können den Hilfsorganisationen helfen, die richtige Position zu finden.